Leistungen

Oralchirurgie

Weisheitszahnentfernung

Weisheitszähne sind die Zähne, die als letzte in die Mundhöhle durchbrechen. In vielen Fällen, insbesondere dann, wenn die anderen Zähne durch eine kieferorthopädische Behandlung optimal ausgerichtet worden sind, finden die Weisheitszähne nicht mehr ausreichend Platz auf dem Kieferkamm. Man spricht dann von Platzmangel.

Weisheitszähne können jedoch auch verzögert durchbrechen oder überhaupt nicht die Kauebene erreichen. Dieser Zustand wird als Retention bezeichnet.

Zusätzlich können die Weisheitszähne gedreht, gekippt oder nicht in ihrer natürlichen Position liegen. Das nennt man Verlagerung.

Platzmangel, Retention und Verlagerung treten auch häufig in Kombination auf.

Oftmals fallen diese Befunde im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung auf, weil dann entsprechende Röntgenbilder routinemäßig angefertigt werden. Es ist jedoch auch möglich, dass die Weisheitszähne zunächst unentdeckt bleiben und sich im Kieferknochen vollständig entwickeln ohne Beschwerden zu verursachen. In einigen Fällen treten im Bereich solcher Zähne auch nach langer Zeit noch pathologische Befunde auf, z.B. Zysten, Karies, parodontale Entzündungen oder Resorptionen der Nachbarzähne.

Ob die Entfernung der Weisheitszähne erforderlich ist, bedarf stets einer individuellen Betrachtung, bei der Nutzen und Risiken abzuwägen sind. Nach einer klinischen Untersuchung und Röntgendiagnostik wird der Befund erläutert und es findet eine Beratung zum weiteren Vorgehen statt. In manchen Fällen lassen sich die Weisheitszähne, wie andere Zähne auch, einfach entfernen. Oft ist jedoch auch eine operative Entfernung notwendig. Dieser Eingriff wird in örtlicher Betäubung in der Praxis durchgeführt. Unter besonderen Umständen kann auch die Entfernung in Intubationsnarkose angezeigt sein. In diesen Fällen erfolgt die Entfernung der Weisheitszähne in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Anästhesie des Dreifaltigkeitshospitals im Krankenhaus.

Wurzelspitzenresektion

Bei der Wurzelspitzenresektion handelt es sich um einen zahnerhaltenden Eingriff, bei dem die Wurzelspitze des Zahnes und ggf. vorhandene pathologische Veränderungen wie Zysten operativ entfernt werden.

Erforderlich ist dieser Eingriff immer dann, wenn in der Röntgenaufnahme eine Veränderung zu erkennen ist, die von der Zahnwurzel hervorgerufen wird. Dies ist beispielweise der Fall, wenn im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung die Wurzelkanalsysteme eines Zahnes nicht vollständig aufzubereiten und zu desinfizieren sind. Häufig ist dies durch anatomische Besonderheiten der Wurzelkanalsysteme, wie Krümmung, Verzweigung oder Verengung verursacht. Derartige Veränderungen sind besonders zahlreich im Bereich der Wurzelspitze anzutreffen.

Voraussetzung zur Durchführung des Eingriffes ist das Vorhandensein einer möglichst vollständigen Wurzelfüllung sämtlicher Wurzelkanalsysteme des Zahnes. Das Verfahren der Wurzelspitzenresektion wird angewendet, wenn andere Möglichkeiten der Zahnerhaltung (Wurzelfüllung, Wurzelfüllungsrevision) nicht möglich sind oder nicht zum Erfolg geführt haben.

In besonderen Fällen ist das Verfahren der Wurzelspitzenresektion auch mit einer Wurzelfüllung zu kombinieren. Die Wurzelfüllung kann entweder durch die Zahnkrone hindurch (orthograd), oder von der abgetrennten Wurzelspitze her (retrograd) erfolgen.

Ob der Eingriff sinnvoll ist bedarf einer individuellen Betrachtung. Nach klinischer Untersuchung und Röntgendiagnostik werden die Befunde und das weitere Vorgehen besprochen.

Dieses operative Verfahren erfolgt in Lokalanästhesie.

Zahnentfernung bei Risikopatienten

Durch die steigende Lebenserwartung nimmt die Dauer, mit der wir mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen leben, zu. Die Erkrankung selbst oder aber die damit einhergehende medikamentöse Therapie muss in manchen Fällen besondere Berücksichtigung bei der zahnärztlichen Therapie finden.

So ist zum Beispiel bei der Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten abzuwägen, ob das Medikament weitergenommen, reduziert oder gar vorübergehend abgesetzt werden soll, um Nachblutungen zu vermeiden. Das Vorgehen erfolgt stets individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt, unter Berücksichtigung der Art und des Umfanges des bevorstehenden Eingriffes und Ihrer speziellen Krankheitssituation. In manchen Fällen ist die Absprache mit Ihrem behandelnden Hausarzt oder Facharzt erforderlich. Bitte setzen Sie nie selbstständig gerinnungshemmende Medikamente ab.

Bei bestimmten chronischen Erkrankungen (Diabetes mellitus), bei der Einnahme von Medikamenten, die den Knochenstoffwechsel beeinträchtigen (Bisphosphonattherapie) und bei manchen Herzerkrankungen (Zustand nach Herzklappenersatz, Zustand nach Endokarditis) besteht unter Umständen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Zur Vermeidung von entzündlichen Komplikationen wird die Gabe eines Antibiotikums vor oder begleitend zum operativen Eingriff erforderlich. Auch hier erfolgt eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung im Rahmen des präoperativen Aufklärungsgespräches.

Für ein vollständiges Bild der Gesundheitssituation des Patienten ist es unerlässlich, eine Liste der eingenommen Medikamente den Ärzten zur Verfügung zu stellen und den Anamnesebogen vollständig auszufüllen. In vielen Fällen gibt es zu besonderen Erkrankungen und Therapien noch gesonderte Ausweise (Herzpass, Schrittmacherpass, Stentpass, Allergiepass, Gerinnungspass etc.), die wichtige Informationen enthalten. Der Patient sollte diese insbesondere für das Beratungsgespräch bereithalten.

Zystenentfernung

Bei einer Zyste handelt es sich um einen flüssigkeitsgefüllten, membranumgebenen Hohlraum im Knochen. Ist die Zyste aus einer chronischen Entzündung des Gewebes in und um die Wurzelspitze herum entstanden, spricht man von einer radikulären Zyste. Entsteht die Zyste aus dem häutigen Gewebe des Zahnfollikels spricht man von einer follikulären Zyste. Dies ist bei verlagerten oder retinierten Zähnen möglich. In der Regel vergrößern sich Zysten allmählich unter Verdrängung von benachbarten Strukturen wie Knochen, Nerven, Gefäßen und Zähnen. Dies kann lange Zeit unbemerkt und ohne Beschwerden geschehen. In manchen Fällen kommt es im Laufe des Zystenwachstums zu Annäherung an die Oberfläche der Mundschleimhaut und zum verstärkten Einwandern von Keimen und damit zu einer akuten Infektion der Zyste. Diese verläuft dann mit den klassischen Zeichen einer Entzündung (Rötung, Schwellung, Schmerzen, Erwärmung des Gewebes und Funktionseinschränkung).

In jedem Fall bedarf es beim Auftreten einer Zyste der Behandlung. Ziel ist immer die Beseitigung der Ursache der Zystenbildung und in aller Regel auch der Zyste selbst.

Abhängig von der Größe erfolgt in aller Regel die Entfernung der symptomlosen oder symptomarmen Zyste in Lokalanästhesie im Rahmen eines Begleiteingriffes, wie z.B. der Entfernung eines verlagerten Weisheitszahnes mitsamt der follikulären Zyste oder einer Wurzelspitzenresektion mit einer radikulären Zyste. In diesen Fällen kann die Zyste meist vollständig mitentfernt werden (Zystektomie). Der entstandene Defekt heilt bei kleinen und mittleren Zysten ohne weitere Maßnahmen knöchern aus. Bei großen Zysten ist oft eine Auffüllung des Defektes mit Knochen oder Knochenersatzmaterial erforderlich.

Ist die Zyste akut infiziert, groß oder sind Nachbarstrukturen, wie der Verlauf von Nerven oder die Kontinuität des Unterkiefers gefährdet, erfolgt in der Regel nur eine Eröffnung des Zystenlumens zur Druckentlastung (Zystostomie). Wird das Zystenlumen dann über einen längeren Zeitraum offengehalten (Obturation), erfolgt von den Rändern ausgehend die knöcherne Regeneration des Defektes.

 

Eingriff unter Vollnarkose

Aufgrund der Art und des zeitlichen Umfanges sind die meisten zahnärztlich-chirurgischen Eingriffe in Lokalanästhesie durchführbar. Nur in Ausnahmefällen ist eine Behandlung in Vollnarkose erforderlich. Häufig ist bei kleinen Kindern die Fähigkeit zur Mitarbeit bei der zahnärztlichen Behandlung eingeschränkt und die Grenzen des Möglichen sind schnell erreicht. Auch bei Unverträglichkeiten gegenüber dem Anästhetikum besteht mit der Vollnarkose eine Alternative für eine schmerzfreie Behandlung. Psychische Erkrankungen können ebenso wie neurologische Symptome (Dyskinesie) eine Indikation zur Behandlung in Narkose darstellen.

In jedem Fall erfolgt vor dem Eingriff eine Beratung, in deren Rahmen der behandelnde Zahnarzt eine Empfehlung zur Anästhesieart gibt. In vielen Fällen wird jedoch auch von der Patientenseite der Wunsch nach einer Behandlung unter Narkose geäußert. Der bevorstehende Eingriff und die Möglichkeiten der Schmerzausschaltung werden ausführlich besprochen und die Risiken der verschiedenen Verfahren finden Berücksichtigung.

Oft übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Durchführung der Vollnarkose. Dies betrifft insbesondere Kinder bis zum 12. Lebensjahr bei mangelnder Compliance, Unverträglichkeiten der Lokalanästhesie, Dyskinesie, besonders schwerwiegenden psychischen Erkrankungen sowie Behandlungen, bei denen die Lokalanästhesie nicht ausreicht (Frakturen, ausgedehnte Abszesse). In anderen Fällen ist die Vollnarkose nur bei privater Kostenübernahme möglich. Regelmäßig betrifft dies die operative Entfernung von 4 Weisheitszähnen innerhalb einer Sitzung. Die Kosten für diesen Eingriff unter Vollnarkose betragen 200 bis 300 € und werden vom Anästhesisten direkt mit dem Patienten abgerechnet.

Die Durchführung der Vollnarkose erfolgt durch die Abteilung für Anästhesie des Dreifaltigkeitshospitals (Chefarzt Dr. Schulte) in Lippstadt in den Operationsräumen des Krankenhauses. Die notwendige zahnärztliche Behandlung wird durch die Zahnärzte der Zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Woldemei durchgeführt.

Implantologie


Präimplantologische Augmentation

Ergeben die Untersuchungen des Kiefers ein zu geringes Knochenangebot zur Implantation, kann durch zusätzliche Eingriffe das Knochenlager wiederhergestellt werden.

Größere, insbesondere vertikale und die Kontur wiederherstellende Knochenaufbauten erfolgen grundsätzlich in einem separaten Eingriff vor der Implantation. Kleinere Anlagerungen von Knochen, vor allem innerhalb der Knochenkontur, können simultan zur Implantation durchgeführt werden.

Zu schmale Kieferkämme werden in der Regel durch Knochen-Plättchen oder -Blöcke verbreitert. Dazu wird ein Knochenstückchen, meist vom Kieferwinkel, entnommen und an der entsprechenden Stelle mit Mikroschrauben befestigt. Da es sich dabei um körpereigenen, vitalen Knochen handelt, findet ein schneller Einbau am neuen Platz statt. Bereits nach 4 Monaten kann in einem weiteren Eingriff die Implantatinsertion im Bereich des nun verbreiterten Kieferkammes erfolgen. Mit dieser Technik ist auch der vertikale Aufbau des Kieferknochens möglich und wird in Fällen eines ausgeprägten Knochendefizites in Kombination mit der Knochenverbreiterung angewendet.

Eine Besonderheit stellt der Seitenzahnbereich des Oberkiefers dar. Durch die Ausdehnung der Kieferhöhlen ist nach Zahnverlust das verbliebene Knochenangebot oft zu gering zur Implantation. Die Einlagerung von Knochenersatzmaterial am Boden der Kieferhöhle ist eine Möglichkeit zur Augmentation (Sinusbodenaugmentation). Falls im verbliebenen Knochen eine stabile Verankerung des Implantates möglich ist, kann die Augmentation zeitgleich zur Implantatinsertion erfolgen. Anderenfalls muss die knöcherne Durchbauung und Stabilisierung des Augmentates abgewartet werden. Dies kann je nach Umfang 4-9 Monate in Anspruch nehmen.

Implantatchirurgie

Zahnimplantate eröffnen die Möglichkeit, sowohl einzelne, verloren gegangene Zähne, als auch zahnlose Gebissabschnitte wieder mit festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. Oft kann sogar in gänzlich zahnlosen Kiefern auf Implantaten eine Prothese stabil gelagert werden, oder in besonderen Fällen eine festsitzende Brücke eingegliedert werden. Damit kann in vielen Fällen die Präparation von gesunden Nachbarzähnen oder die Anfertigung einer herausnehmbaren Prothese unterbleiben. Unterstützungsimplantate können die Stabilität von herausnehmbaren Prothesen und damit die Prognose der verbleibenden natürlichen Zähne erheblich verbessern.

Bei Zahnimplantaten handelt es sich überwiegend um zylindrische oder konische, schraubenförmige Titankörper, die im Rahmen einer Operation in den Kieferknochen eingebracht werden.

Dies geschieht in der Absicht, nach einer Einheilzeit von 3-6 Monaten, darauf Zahnersatz (Kronen, Brücken oder Prothesen) zu verankern.

Grundsätzlich werden die Implantate nach Eröffnung des Zahnfleisches in den vorhandenen Knochen eingebracht und das Weichgewebe abschließend durch eine Naht wieder verschlossen (geschlossenes Verfahren, gedeckte Einheilung). Erst nach Einheilung in den Kieferknochen (Osseointegration) werden die Implantate zur weiteren Versorgung im Rahmen eines erneuten kleinen Eingriffes wieder freigelegt.

Ist das Knochenangebot zu gering (zu schmal/zu niedrig), kann meist durch zusätzliche Eingriffe (Knochenaugmentation, Sinuslift, Spreading, Splitting) das Knochenlager soweit verbessert werden, dass eine Versorgung mit Implantaten möglich ist.

Vor einer Versorgung mit Implantaten sind eine klinische Untersuchung und eine spezielle Röntgendiagnostik erforderlich. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird der Befund erklärt und die Möglichkeiten einer Implantatversorgung sowie anderer prothetischer Lösungen besprochen. In allen Fällen wird vor einer Implantatversorgung ein spezifizierter Kostenvoranschlag für den Patienten erstellt.

Implantatprothetik

Zweck der Implantatinsertion (Einsetzen der Zahnimplantate) ist immer die Verankerung von Zahnersatz. Dies geschieht jedoch erst nachdem das Implantat fest im Kieferknochen eingewachsen ist und die Weichgewebe nach der Freilegung wieder verheilt sind. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich im Implantat ein Gingivaformer, der den Weichgeweben die spätere gewünschte Form vorgibt. Bis zum endgültigen Eingliedern des Zahnersatzes wird dieser immer wieder in das Implantat eingesetzt. Zur Anfertigung des Zahnersatzes muss eine Übertragung der Implantatposition vom Kiefer auf ein Gipsmodell erfolgen. Dazu wird anstelle des Gingivaformers vorübergehend eine Abformkappe eingefügt und mit Abformmasse in einem speziellen Abformlöffel fixiert. Damit kann der Zahntechniker die dreidimensionale Position des Implantates auf das Gipsmodell übertragen. Im Anschluss erfolgt die Anfertigung eines Zwischenstückes (Abutment) zur Aufnahme des eigentlichen Zahnersatzes (Krone, Brücke oder Prothese). Das Abutment lässt sich zur Eingliederung des Zahnersatzes anstelle des Gingivaformers in das Implantat einschrauben und trägt den eigentlichen Zahnersatz. Dabei wird zwischen konfektionierten und individuell angefertigten Abutments unterschieden. Individuelle Abutments bieten aufgrund ihrer Variabilität bezüglich der Form, Länge, Ausrichtung und des Gingivaverlaufs Vorteile gegenüber konfektionierten Teilen.

Bei festsitzendem Zahnersatz ist eine verschraubbare oder eine zementierbare Variante möglich. Bei herausnehmbarem Zahnersatz finden die Attachments Anwendung, die auch bei konventionellem Zahnersatz eingesetzt werden (Teleskopkronen, Geschiebe, Riegel, Stege und Knopfsysteme).

Für die Anfertigung benötigt das Zahntechnische Labor ca. 10-14 Tage, bei komplexen Arbeiten entsprechend länger. Grundsätzlich arbeitet die Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Woldemei nur mit erfahrenen, deutschen Partnerlaboren vor Ort zusammen und verwendet nur Originalteile vom Hersteller der Implantate oder vom Hersteller freigegebene und empfohlene Teile.

Der neue Zahnersatz wird zunächst provisorisch eingegliedert um notwendige Änderungen leichter durchzuführen. Häufig kann nach 1-2 Wochen der neue Zahnersatz endgültig eingesetzt werden. In dieser Sitzung erfolgt eine ausführliche Erklärung zur Reinigung und zur Pflege der Implantate. Die erforderlichen speziellen Interdentalbürsten werden dem Patienten mitgegeben.

Auch unter günstigen Bedingungen und bei guter Pflege kann es in Nischen zu Ablagerungen kommen, die nur durch eine professionelle Zahnreingung zu entfernen sind. Deshalb legen wir zum Abschluss der Behandlung unter Berücksichtigung des individuellen Risikos das Recall-Intervall fest und informieren den Patienten über anstehende Kontrollen.

Paradontitisbehandlung


Diagnostik/Keimanalyse/Gentest

Parodontitis ist eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates. Diese zerstört in einem schubweise verlaufenden Prozess Gewebe und Knochen, die für den Halt des Zahnes verantwortlich sind. Ausgelöst wird die Parodontitis durch Beläge auf den Zahnoberflächen und in den Zahnzwischenräumen. Der Zahnbelag besteht aus einem Netzwerk von Bakterien, deren Stoffwechselprodukte eine Entzündung auslösen können. Die Neigung, an Parodontitis zu erkranken, ist nicht bei allen Menschen gleich. Eine entscheidende Rolle spielt das Immunsystem. Vor allem folgende Faktoren wirken auf das Immunsystem ein und beeinflussen die Entstehung und den Verlauf der Parodontitis: erbliche Veranlagung, Rauchen, Diabetes, psychischer Stress, hormonelle Umstellungen, Krankheiten des Immunsystems, Medikamente. Durch Erheben des Parodontalen Screening Indexes (PSI) bei der zahnärztlichen Kontrolluntersuchung zeigt sich, ob entzündliche Zahnfleischtaschen und erhöhte Messwerte der Zahnfleischtaschentiefe vorliegen. Ab einem gewissen Index ist die Einleitung einer Parodontitisbehandlung erforderlich.

Es empfiehlt sich im Vorfeld eine Keimanalyse durchzuführen, um in einem speziellen Labor das Keimspektrum in den Zahnfleischtaschen untersuchen zu lassen. Dazu werden Proben aus den Zahnfleischtaschen entnommen. Je nach Vorkommen bestimmter parodontitisfördernder Bakterien wird vom Labor eine speziell darauf abgestimmte Antibiotikatherapie empfohlen. Einige Labore werten zusätzlich dazu Aromaölmischungen aus, die auf das ermittelte Keimspektrum abgestimmt sind, da diese eine antibakterielle Wirkung auf die vorhandenen Bakterien haben. Diese speziell abgestimmten Aromaöle können dauerhaft als Mundspüllösungen verwendet werden, um langfristig das Mundmilieu stabil zu halten. Ebenfalls besteht die Möglichkeit eines Gentestes, der durch einen Abstrich genommen werden kann. Das Ergebnis kann eine Aussage darüber treffen, ob erblich bedingt eine erhöhte Entzündungsneigung vorliegt. Dabei schreiten Erkrankungen deutlich schneller voran als bei Patienten ohne dieser Veranlagung. Durch Einbinden dieser Patienten in ein spezielles Prophylaxekonzept kann der Zahnhalteapparat über Jahre hinweg stabilisiert werden.

Vorbehandlung

Voraussetzung für eine Parodontitistherapie ist, dass die sichtbaren Zahnflächen frei von Belägen sind und der Patient eine sorgfältige Zahnpflege betreibt. Nur dann besteht die Aussicht auf Erfolg und die eigentliche Behandlung, mit der die Entzündung beseitigt werden soll, kann beginnen. Im Rahmen der Vorbehandlung zur Parodontitistherapie werden in der Regel 2 Sitzungen benötigt, die jeweils eine professionelle Zahnreinigung mit Mundhygieneunterweisungen und Mundhygieneinstruktionen beinhalten. Die zahnmedizinische Prophylaxemitarbeiterin stimmt dies inhaltlich auf die individuelle Situation des Patienten ab. Ebenfalls werden erforderliche Hilfsmittel für die häusliche Mundpflege auf den Bedarf des Patienten abgestimmt. Die Vorbehandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Basisbehandlung

Bei örtlicher Betäubung werden ein Ultraschallgerät und Handinstrumente eingesetzt , um weiche und harte Beläge aus den Zahnfleischtaschen gründlich zu entfernen. Die erreichbaren Flächen der Zahnwurzeln werden geglättet. Das erschwert ein neues Anheften der schädlichen Bakterien. Bei einem schweren oder aggressiven Verlauf sowie je nach Ergebnis der Keimanalyse ist eine begleitende Behandlung mit Antibiotika sinnvoll. Meist reicht die Basistherapie aus, um die Entzündung zu stoppen. Wenn besonders tiefe Zahnfleischtaschen vorliegen, kann ergänzend ein parodontalchirurgischer Eingriff erforderlich sein.

Erhaltungstherapie

Parodontitis ist eine chronische Erkrankung. Wer einmal daran erkrankt war, muss dauerhaft Nachsorge betreiben. Die Eckpfeiler dazu sind die konsequente Mundhygiene, Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt und regelmäßige professionelle Zahnreinigungen, falls nötig, mehrmals im Jahr. Dies gilt vor allem, wenn bereits ein deutlicher Zahnfleischrückgang stattgefunden hat. Für alle Therapiephasen gilt, dass ihr langfristiger Erfolg stark von der Mitarbeit des Patienten abhängt. Patienten mit guter Mundhygiene und regelmäßiger Nachsorge haben eine große Chance, dass die erreichten Verbesserungen von Dauer sind.

Kieferorthopädie


Kinder/Jugendliche/Erwachsene

Zahnfehlstellungen und Lageveränderungen der Kiefer zueinander stören nicht nur ästhetisch, sondern in den meisten Fällen auch die Funktion des Kausystems. Falsches Schlucken, fehlerhaftes Sprechen oder das Atmen durch den Mund tragen zur Bildung von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei.

Zahnstellungsveränderungen und Lageveränderungen der Kiefer lassen sich im Kinder- und Jugendalter besonders gut in der Wachstumsphase therapieren. Zahnstellungsänderungen lassen sich in jedem Lebensalter durchführen.

Eine kieferorthopädische Behandlung hat bei einem erwachsenen Menschen nicht nur ästhetischen Wert. Sie schützt vor Fehlbelastungen und sichert auch den Erfolg von Zahnersatz. Die Durchführung einer kieferorthopädischen Behandlung erfordert das Erstellen von Befundunterlagen anhand derer ein kieferorthopädischer Behandlungsplan erstellt wird. Das Ergebnis gibt die zu wählende Therapie vor und entscheidet über die erforderlichen kieferorthopädischen Apparaturen, die individuell für den entsprechenden Patienten benötigt werden. Hieraus ergeben sich ebenso die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.

 

Herausnehmbare Apparaturen

Zahn- und Kieferfehlstellungen im Wechselgebiss, wenn Milchzähne und bleibende Zähne gleichzeitig noch im Kiefer vorhanden sind, können in der Regel mit einer herausnehmbaren kieferorthopädischen Apparatur behandelt werden. Nach ausführlicher Diagnostik entscheidet sich, welche kieferorthopädische Apparatur für die vorliegende Zahn- und Kieferfehlstellung sinnvoll ist. Um einen schnelleren und besseren Behandlungserfolg zu erzielen, kann es zusätzlich erforderlich sein, eine logopädische und/oder physiotherapeutische Begleittherapie zu verordnen. Denn es sorgen unterschiedliche Faktoren für Zahn- und Kieferfehlstellungen. Ein ganz wichtiger Faktor, um ein zufriedenstellendes Behandlungsergebnis zu erzielen, ist die Motivation und die Mitarbeit des Patienten.

Festsitzende Apparaturen

Wenn der Zahnwechsel vollzogen ist, alle bleibenden, angelegten Zähne sich im Kiefer eingestellt haben, ist oft die Weiterbehandlung während einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer Multibandapparatur erforderlich. Viele Zahnbewegungen oder Kiefereinstellungen zueinander sind nur mit einer festsitzenden kieferorthopädischen Apparatur möglich. Oft kann zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung noch nicht abgeschätzt werden wie umfangreich diese ausfällt, da nicht immer die Entwicklung vorhersehbar ist und sie auch stark von der Motivation und Mitarbeit des Patienten sowie von der individuellen Reaktion der beteiligten Strukturen abhängt.

Individualprophylaxe


Professionelle Zahnreinigung

Bei Vorbeugung gegen Karies und Parodontitis reicht regelmäßiges Zähneputzen alleine nicht aus. Unterstützend empfiehlt sich die professionelle Zahnreinigung. Mit ihr werden sämtliche harte und weiche Beläge sowie Bakterien beseitigt. Karies und Parodontitis werden damit effektiv vorgebeugt. Dabei geht die professionelle Zahnreinigung viel weiter als die reine Zahnsteinentfernung.

Mit speziellen Instrumenten, kleinen Bürstchen und Zahnseide werden Beläge und Verfärbungen auf den Zahnoberflächen sowie in den Zahnzwischenräumen entfernt und poliert, um die Zahnoberfläche zu glätten. Dadurch wird verhindert, dass sich Bakterien an rauhen Stellen oder in Nischen festsetzen können.

Abschließend werden die gereinigten Zähne mit Fluoridlack überzogen, damit die Zahnoberflächen vor Säureattacken der Mundbakterien geschützt sind. Die zahnmedizinische Prophylaxemitarbeiterin unterweist den Patienten zur richtigen Mundhygiene und gibt hilfreiche Tipps und Hilfsmittel für die häusliche Mundpflege.

Bleaching

Zahnverfärbungen können ganz unterschiedliche Gründe haben. Einer der häufigsten ist die natürliche Zahnalterung. Der Zahnschmelz wird poröser und das darunterliegende gelbliche Dentin tritt zum Vorschein. Aber auch äußere Faktoren wie der Genuss von Tee, Kaffee, Nikotin oder Rotwein verursachen Zahnverfärbungen. Die äußeren Verfärbungen können in den meisten Fällen durch eine professionelle Zahnreinigung entfernt werden. Allgemeinerkrankungen, Störungen während der Zahnbildung, Arzneimittel, Wurzelfüllungen, aber auch ein Schlag oder Stoß können innere Zahnverfärbungen verursachen. Durch die Einlage eines speziellen Gels können wurzelgefüllte Zähne von innen aufgehellt werden. Je nachdem wie lange eine Verfärbung bestanden hat, ist es eventuell erforderlich, die Geleinlage zu wiederholen.

Besteht der Wunsch alle Zähne im sichtbaren Bereich aufzuhellen, können individuell für den jeweiligen Kiefer im Dentallabor Kunststoffschienen als Trägerschiene für das Bleachingel hergestellt werden. Zu Hause kann der Patient nach entsprechender Unterweisung die Schienen mit dem Bleachinggel befüllen und tragen. Die individuelle Tragezeit wird je nach Verfärbung und gewünschtem Farbziel festgelegt. Sollten die Zähne im Laufe der Jahre nachdunkeln, können die Schienen jederzeit wieder aktiviert werden.

Kinderprophylaxe

Das individuelle Karies-Vorsorgeprogramm in der Zahnarztpraxis, die Indivdualprophylaxe, sieht eine intensive Betreuung für 6 – 17 Jährige vor. Halbjährlich können sie daran teilnehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen ermitteln unzureichend geputzte Zähne und dokumentieren dies.

Während der Behandlung wird den Kindern und Jugendlichen erklärt, welche Krankheiten durch unzureichende Mundpflege entstehen können und es wird ihnen gezeigt, wie man richtig die Zähne putzt und sich zahngesund ernährt, damit sie lange Freude an gesunden Zähne haben.

Zusätzlich können auch bei Kindern und Jugendlichen eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden, um die bestmögliche Voraussetzung für eine karies- und parodontitisfreie Zukunft zu schaffen. Die professionelle Zahnreinigung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Zahnerhaltung


Zahnfüllungen

Der Zahnschmelz ist die härteste Substanz des Körpers. Trotzdem können im Laufe des Lebens Zahnschäden durch Karies oder durch einen Unfall entstehen. Durch moderne, gesundheitsverträgliche Füllungsmaterialien lassen sich Defekte auch in ästhetischer Hinsicht optimal beheben. Die Füllung eines Zahnes gehört zu den Standards der Zahnmedizin. Mit der geeigneten Füllungstherapie kann die Funktion und Form des Zahnes wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung des Zahndefektes stehen plastische Füllungen oder Einlagefüllungen (Inlays), die im zahntechnischen Labor in der Regel aus Gold oder Keramik hergestellt werden, zur Verfügung. Bei den plastischen Füllungen können Amalgam oder zahnfarbene, keramikhaltige Kunststoffe (Komposite) verwendet werden. Das Komposit wird im weichen Zustand schichtweise in den Zahndefekt eingearbeitet und ausgehärtet.

Wurzelkanalbehandlung

Bei einer tiefen Karies oder wenn ein großes Stück des Zahnes abgebrochen ist, können Bakterien in das Zahnmark vordringen, wodurch eine Entzündung des Nervgewebes des Zahnes entstehen kann. Dies erfordert die Einleitung einer Wurzelkanalbehandlung, meist als letzten Versuch, den bakteriell infizierten Zahn weiterhin zu erhalten.

Eine Wurzelkanalbehandlung besteht aus einer Kette von Einzelschritten. Wurzelkanalsysteme sind komplexe Strukturen. Um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen, bedarf es der Nutzung von rotierenden Nickel-Titan-Instrumenten, einem aufwendigen Spülvorgang und der elektrometrischen Vermessung der einzelnen Wurzelkanäle.
Die Aufgabe einer Wurzelfüllung ist es, das gereinigte und desinfizierte Kanalsystem zum Umfeld hin abzudichten, um den Zahn dadurch langfristig zu erhalten.

Zahnersatz


Festsitzender Zahnersatz

Haben Zähne bereits große Füllungen oder eine Wurzelfüllung ist es empfehlenswert durch eine Krone den Zahn wieder zu rekonstruieren, um die vollständige Kaufunktion wieder herzustellen und ihn langfristig zu erhalten. Hochwertige Keramiken ermöglichen eine bestmögliche Ästhetik besonders auch für die Schneidezähne, so dass auch Einzelkronen zwischen den natürlichen Zähnen nicht auffallen. Ebenfalls können fehlende Zähne, sollte kein Implantat erfolgen, durch eine Brücke ersetzt werden. Dazu müssen die benachbarten Zähne abgeschliffen werden, so dass dadurch die Zahnlücke überbrückt werden kann. Für Kronen und Brücken stehen unterschiedliche Materialien zur Verfügung. Die individuelle Mundsituation  und die Wünsche und Preisvorstellung des Patienten entscheiden über Versorgungsmöglichkeiten und Materialausführung.

 

Herausnehmbarer Zahnersatz

Das Fehlen mehrerer Zähne und eine ungünstige Verteilung der Restzähne in einem Kiefer oder das Fehlen aller Zähne in einem oder beiden Kiefern machen es erforderlich, wenn die Wahl zur Implantation entfällt, Zahnersatz herausnehmbar zu gestalten. Es ist sinnvoll Zahnlücken so schnell wie möglich zu schließen. Schon ein fehlender Zahn kann sich auf die Gesamtfunktion des Kauorgans auswirken. Zahnlücken verhindern richtiges Beißen und Kauen, können Zahnwanderungen und Zahnkippungen verursachen und damit zu Fehlbelastungen im Gebiß führen, können Funktionsstörungen am Kiefergelenk und der Kaumuskulatur hervorrufen, die Rückbildung des Kieferknochens beschleunigen und wirken sich negativ auf das Sprechen und die Mimik aus.

Zur Versorgung der Zahnlücken muss der Patient entscheiden, ob er eine funktional-sachliche Lösung oder einen komfortablen und damit aufwendiger gestalteten Ersatz für seine neuen Zähne wünscht. Der feste Sitz einer Prothese bedeutet Sicherheit beim Abbeißen und Kauen, beim Sprechen, Lachen und für die Mimik. Das beruhigende Gefühl, einen für das Umfeld nicht zu erkennenden Zahnersatz zu haben, wirkt sich auf das Selbstbewusstsein und Attraktivität aus. Für Halte- und Verbindungselemente, wie auch Prothesen, gibt es unterschiedliche zahntechnische Möglichkeiten, die sowohl Einfluss auf den Tragekomfort als auch auf die hoch sensible Mundhöhle haben. Die individuelle Mundsituation entscheidet über die mögliche Versorgung und wird nach den Wünschen und finanziellen Möglichkeiten erarbeitet.

 

 

Schienentherapie

Schiene

Knirschen oder Pressen mit den Zähnen verspannen und verkürzen die Kaumuskulatur, Zahnfehlstellungen oder Vorkontakte auf den Kauflächen verursachen ein Ungleichgewicht im Kausystem, manchmal sind Kiefergelenkgeräusche die Folge. Ebenfalls können durch einen Unfall Zahnschäden oder Traumata entstehen. Für diese Indikationen stehen verschiedene Varianten der Schienentherapie zur Verfügung. In vielen Fällen ist dann eine spezielle Diagnostik erforderlich. Dazu zählt u.a. der sogenannte Gesichtsbogen, der die räumliche Beziehung des Oberkiefers zum Schädel und zu den Gelenken ermittelt. Dies ist eine Übertragungshilfe für die spätere Montage der Kiefermodelle im Dentallabor, so dass die dann angefertigte Schiene individuell auf die Patientensituation angepasst werden kann.