Ergeben die Untersuchungen des Kiefers ein zu geringes Knochenangebot zur Implantation, kann durch zusätzliche Eingriffe das Knochenlager wiederhergestellt werden.
Größere, insbesondere vertikale und die Kontur wiederherstellende Knochenaufbauten erfolgen grundsätzlich in einem separaten Eingriff vor der Implantation. Kleinere Anlagerungen von Knochen, vor allem innerhalb der Knochenkontur, können simultan zur Implantation durchgeführt werden.
Zu schmale Kieferkämme werden in der Regel durch Knochen-Plättchen oder -Blöcke verbreitert. Dazu wird ein Knochenstückchen, meist vom Kieferwinkel, entnommen und an der entsprechenden Stelle mit Mikroschrauben befestigt. Da es sich dabei um körpereigenen, vitalen Knochen handelt, findet ein schneller Einbau am neuen Platz statt. Bereits nach 4 Monaten kann in einem weiteren Eingriff die Implantatinsertion im Bereich des nun verbreiterten Kieferkammes erfolgen. Mit dieser Technik ist auch der vertikale Aufbau des Kieferknochens möglich und wird in Fällen eines ausgeprägten Knochendefizites in Kombination mit der Knochenverbreiterung angewendet.
Eine Besonderheit stellt der Seitenzahnbereich des Oberkiefers dar. Durch die Ausdehnung der Kieferhöhlen ist nach Zahnverlust das verbliebene Knochenangebot oft zu gering zur Implantation. Die Einlagerung von Knochenersatzmaterial am Boden der Kieferhöhle ist eine Möglichkeit zur Augmentation (Sinusbodenaugmentation). Falls im verbliebenen Knochen eine stabile Verankerung des Implantates möglich ist, kann die Augmentation zeitgleich zur Implantatinsertion erfolgen. Anderenfalls muss die knöcherne Durchbauung und Stabilisierung des Augmentates abgewartet werden. Dies kann je nach Umfang 4-9 Monate in Anspruch nehmen.