Implantatchirurgie

Zahnimplantate eröffnen die Möglichkeit, sowohl einzelne, verloren gegangene Zähne, als auch zahnlose Gebissabschnitte wieder mit festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. Oft kann sogar in gänzlich zahnlosen Kiefern auf Implantaten eine Prothese stabil gelagert werden, oder in besonderen Fällen eine festsitzende Brücke eingegliedert werden. Damit kann in vielen Fällen die Präparation von gesunden Nachbarzähnen oder die Anfertigung einer herausnehmbaren Prothese unterbleiben. Unterstützungsimplantate können die Stabilität von herausnehmbaren Prothesen und damit die Prognose der verbleibenden natürlichen Zähne erheblich verbessern.

Bei Zahnimplantaten handelt es sich überwiegend um zylindrische oder konische, schraubenförmige Titankörper, die im Rahmen einer Operation in den Kieferknochen eingebracht werden.

Dies geschieht in der Absicht, nach einer Einheilzeit von 3-6 Monaten, darauf Zahnersatz (Kronen, Brücken oder Prothesen) zu verankern.

Grundsätzlich werden die Implantate nach Eröffnung des Zahnfleisches in den vorhandenen Knochen eingebracht und das Weichgewebe abschließend durch eine Naht wieder verschlossen (geschlossenes Verfahren, gedeckte Einheilung). Erst nach Einheilung in den Kieferknochen (Osseointegration) werden die Implantate zur weiteren Versorgung im Rahmen eines erneuten kleinen Eingriffes wieder freigelegt.

Ist das Knochenangebot zu gering (zu schmal/zu niedrig), kann meist durch zusätzliche Eingriffe (Knochenaugmentation, Sinuslift, Spreading, Splitting) das Knochenlager soweit verbessert werden, dass eine Versorgung mit Implantaten möglich ist.

Vor einer Versorgung mit Implantaten sind eine klinische Untersuchung und eine spezielle Röntgendiagnostik erforderlich. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird der Befund erklärt und die Möglichkeiten einer Implantatversorgung sowie anderer prothetischer Lösungen besprochen. In allen Fällen wird vor einer Implantatversorgung ein spezifizierter Kostenvoranschlag für den Patienten erstellt.