Durch die steigende Lebenserwartung nimmt die Dauer, mit der wir mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen leben, zu. Die Erkrankung selbst oder aber die damit einhergehende medikamentöse Therapie muss in manchen Fällen besondere Berücksichtigung bei der zahnärztlichen Therapie finden.
So ist zum Beispiel bei der Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten abzuwägen, ob das Medikament weitergenommen, reduziert oder gar vorübergehend abgesetzt werden soll, um Nachblutungen zu vermeiden. Das Vorgehen erfolgt stets individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt, unter Berücksichtigung der Art und des Umfanges des bevorstehenden Eingriffes und Ihrer speziellen Krankheitssituation. In manchen Fällen ist die Absprache mit Ihrem behandelnden Hausarzt oder Facharzt erforderlich. Bitte setzen Sie nie selbstständig gerinnungshemmende Medikamente ab.
Bei bestimmten chronischen Erkrankungen (Diabetes mellitus), bei der Einnahme von Medikamenten, die den Knochenstoffwechsel beeinträchtigen (Bisphosphonattherapie) und bei manchen Herzerkrankungen (Zustand nach Herzklappenersatz, Zustand nach Endokarditis) besteht unter Umständen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Zur Vermeidung von entzündlichen Komplikationen wird die Gabe eines Antibiotikums vor oder begleitend zum operativen Eingriff erforderlich. Auch hier erfolgt eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung im Rahmen des präoperativen Aufklärungsgespräches.
Für ein vollständiges Bild der Gesundheitssituation des Patienten ist es unerlässlich, eine Liste der eingenommen Medikamente den Ärzten zur Verfügung zu stellen und den Anamnesebogen vollständig auszufüllen. In vielen Fällen gibt es zu besonderen Erkrankungen und Therapien noch gesonderte Ausweise (Herzpass, Schrittmacherpass, Stentpass, Allergiepass, Gerinnungspass etc.), die wichtige Informationen enthalten. Der Patient sollte diese insbesondere für das Beratungsgespräch bereithalten.